Anleiheemission samt Umtauschangebot und Möglichkeit späterer Hybridanleiheemission (beide mit Nachhaltigkeitsbezug)

  • Neue beabsichtigte bis zu EUR 75 Mio. Anleihe mit Nachhaltigkeitsbezug mit fünfjähriger Laufzeit und einem jährlichen Kupon von 3,125% (Möglichkeit der Aufstockung auf bis zu EUR 125 Mio.)
  • Geplantes Umtauschangebot an Inhaber der UBM-Anleihe 2017-2022 (ISIN: AT0000A1XBU6)
  • Möglichkeit der Emission einer Nachhaltigkeits-Hybridanleihe im Juni 2021

 

Die UBM Development AG (die „Emittentin“ ) hat heute die Emission einer neuen Unternehmensanleihe mit Nachhaltigkeitsbezug (die „UBM-Anleihe 2021“ ) mit einer Laufzeit von fünf Jahren, einer Verzinsung von 3,125% p.a. und einer Stückelung von EUR 500,00 beschlossen. Unternehmensanleihe mit Nachhaltigkeitsbezug bedeutet: Sind beide in den Anleihebedingungen definierten ESG-Ratings während der Laufzeit der Unternehmensanleihe mit Nachhaltigkeitsbezug zu festgelegten Beobachtungsstichtagen schlechter als der in den Anleihebedingungen dokumentierte ESG-Rating-Schwellenwert der Emittentin ( „Anpassungsereignis“ ), erhalten Anleger am Ende der Laufzeit einen erhöhten Rückzahlungsbetrag. Der anzupassende Rückzahlungsbetrag erhöht sich dabei um jeweils 0,10% an jedem Beobachtungstag, an dem ein Anpassungsereignis stattfindet.

Das Emissionsvolumen der UBM-Anleihe 2021 soll bis zu EUR 75 Mio. betragen, mit der Möglichkeit der Aufstockung auf bis zu EUR 125 Mio., und wird sich insbesondere nach der Annahmequote des Umtauschangebots richten. Vorbehaltlich der Billigung eines Prospekts durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde ( „FMA“ ) und dessen Veröffentlichung, werden interessierte Anleger in der Zeit von voraussichtlich 11.05.-17.05.2021 die Anleihe mit Nachhaltigkeitsbezug zeichnen können, wobei eine vorzeitige Schließung vorbehalten bleibt. Der Re-Offer Preis für institutionelle Investoren wird 100% des Nennbetrags betragen. Kleinanleger können die UBM-Anleihe 2021 zum Re-Offer Preis zuzüglich einer Verkaufsgebühr von bis zu 1,5%-Punkten, die vom jeweiligen platzierenden Finanzintermediär verrechnet wird, zeichnen..

Im Rahmen des Umtauschangebots sollen die Inhaber der im Jahr 2017 begebenen 3,250% UBM-Anleihe 2017-2022 (ISIN: AT0000A1XBU6) (die „UBM-Anleihe 2017“ ) mit einer Stückelung von EUR 500,00 eingeladen werden, Angebote ihrer Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2017 für den Umtausch in die von der Emittentin neu zu begebende UBM-Anleihe 2021 abzugeben. Die Umtauschfrist wird voraussichtlich am 27.04.2021 beginnen und voraussichtlich am 07.05.2021 enden. Inhaber von Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2017 sollen bei Annahme des Umtauschangebots durch die Emittentin für je eine bestehende Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2017 je eine neue Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2021 (Umtauschverhältnis 1:1) erhalten sowie zusätzlich einen Barausgleichsbetrag von EUR 18,01 je umgetauschter Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2017. Der Barausgleichsbetrag errechnet sich aus den anteiligen Stückzinsen sowie einem Zusatzbetrag. Die Stückzinsen werden EUR 9,88 (je Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2017) betragen. Der Zusatzbetrag wurde in der Höhe von EUR 8,13 (je Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2017) festgelegt. Nach Abschluss des Umtauschangebots soll die UBM-Anleihe 2021 in Österreich, Deutschland und Luxemburg im Rahmen eines öffentlichen, prospektpflichtigen Angebots und in weiteren Staaten im Rahmen prospektbefreiter Angebote zur Zeichnung angeboten werden (Bar-Zeichnungsangebot). Die Notierung der UBM-Anleihe 2021 zum Handel im Amtlichen Handel (Corporates Prime) der Wiener Börse ist beabsichtigt. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Billigung eines Prospekts durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Billigung und Veröffentlichung eines Prospekts durch die FMA.

Da die UBM-Anleihe 2021 aufgrund des Nachhaltigkeits-Ratings (ESG-Ratings) mit einem Rückzahlungsbetrag von mehr als 100% des Nennbetrags zurückbezahlt werden kann, wird ein entsprechendes Basisinformationsblatt (KID) gemäß VO (EU) 1286/2014 erstellt, welches auf der Internetseite der Emittentin verfügbar sein wird (vorbehaltlich der Billigung des Prospekts).

Der Vorstand der Emittentin hat heute beschlossen, die Möglichkeit der Emission einer Hybridanleihe mit Nachhaltigkeitsbezug vertieft zu prüfen. Die Emittentin überlegt, eine Hybridanleihe mit Nachhaltigkeitsbezug (samt der Möglichkeit eines Umtauschangebots der Hybridanleihe 2018, ISIN: XS1785474294) frühestens im Juni 2021 zu emittieren, vorbehaltlich dem zum möglichen Emissionszeitpunkt vorherrschenden Kapitalmarktumfeld. Das Angebot einer Hybridanleihe mit Nachhaltigkeitsbezug würde sich – im Gegensatz zur Anleihe mit Nachhaltigkeitsbezug 2021 ausschließlich an institutionelle Investoren richten.

Disclaimer: Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar und ist nicht in diesem Sinn auszulegen. Die hierin enthaltenen Informationen sind insbesondere nicht zur Veröffentlichung oder Weitergabe, direkt oder indirekt, in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland bestimmt. Dieses Dokument (und die hierin enthaltenen Informationen) enthalten oder begründen insbesondere kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder keine Aufforderung zu einem Angebot für den Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in anderen Ländern, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten ist. Prospektpflichtige Angebote von Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2021 werden ausschließlich in Österreich, Deutschland und Luxemburg (das „Angebot“ ) an dort ansässige Anleger auf Grundlage eines gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung) erstellten Wertpapierprospekts (einschließlich allfälliger Nachträge) erfolgen, der von der FMA voraussichtlich am oder um den 27.04.2021 gebilligt, in der vorgesehenen Weise veröffentlicht und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Commission de Surveillance du Secteur Financier im Großherzogtum Luxemburg notifiziert werden wird (zusammen der „Prospekt“ ). Die voraussichtliche Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2021 zu verstehen. Der Prospekt wird, nach seiner Billigung, in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin, unter www.ubm-development.com, Submenü „investor relations.“, Unterpunkt „anleihen.“, veröffentlicht werden am Sitz der Emittentin, Laaer-Berg-Straße 43, 1100 Wien, kostenlos erhältlich sein. Im Zusammenhang mit dem Angebot werden ausschließlich die Angaben im Prospekt verbindlich sein, die Angaben dieser Veröffentlichung sind unverbindlich. Anleger sollten sich daher vor ihrer Anlageentscheidung mit dem Inhalt des Prospekts vertraut machen, insbesondere mit den Hinweisen auf Risiken, Steuern und Interessenkonflikte, und sich persönlich unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation eingehend professionell beraten lassen. Anleger werden daher darauf hingewiesen, den Prospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2021 zu investieren, vollends zu verstehen. Eine Veranlagung in Wertpapiere unterliegt Risiken. Anleger tragen das Bonitätsrisiko der Emittentin. Im Insolvenz- und/oder Liquidationsfall der Emittentin können auf Zinsen und/oder Kapital zahlbare Beträge geringer sein; auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist in diesen Fällen möglich.